KONTAKT

Pension Busch
Familie Sonja Pabst
Dorfstraße 3
88682 Salem-Grasbeuren
Jetzt buchen!
Tel. 0 75 56 / 87 98
Fax: 0 75 56 / 9 29 99 83
E-Mail: info@pensionbusch.de
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmer und Ferienwohnungen zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Pension.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde.
  3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

 

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
  4. Rechnungen der Pension sind innerhalb von 10 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
  5. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Pension berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.

 

 

4. RÜCKTRITT/STORNIERUNG DES KUNDEN

  1. Vor Reisebeginn kann der Kunde bis 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zurück, fallen folgende Stornierungsgebühren an:

    - ab 20. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtpreises
    - ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtpreises
    - Bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Gesamtpreises

 

 

5. RÜCKTRITT DER PENSION

  1. Falls und soweit zugunsten des Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrecht vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Pension Anfragen Dritter nach den vom Kunden bestellten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension unter Mitteilung eines derartigen Sachverhaltes auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  2. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehungsandrohung nicht leistet, ist die Pension nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für die Pension unzumutbar erschweren;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Anmietung, bestellt wurden.
    • Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen der Pension den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, danach 100%.

 

 

7. HAFTUNG DER PENSION

  1. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
  3. Soweit dem Kunden ein PKW Stellplatz auf dem Parkplatz oder ein Fahrradstellplatz in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück / Garage abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Salem / Grasbeuren.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Pension Busch, Stand Oktober 2023